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Bundesrat diskutiert Entschließungsantrag zu Wildtierverbot

Bundesrat diskutiert Entschließungsantrag zu Wildtierverbot

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Am 5. November 2021 wurde im Bundesrat über einen Entschließungsantrag diskutiert, der unter anderem ein Verbot des Handels mit Wildfängen forderte, aber auch andere, den AKZ betreffende Themen, wie Tierbörsen und Sachkunde beinhaltet. Ein Entschließungsantrag erklärt die Position einer politischen Organisationsform (Bundesrat, Bundestag, Landesregierung oder ähnlichen) zu bestimmten Themen bei Gesetzes- oder Regelungsvorgaben. Diese Vorgaben fordern eine Regierung auf, bei aktuellen oder zukünftigen Entscheidungen, bestimmte Vorgehensweisen beim Vollzug des Gesetzes zu beachten und diese umzusetzen. Die Entschließung ist nicht rechtsverbindlich, sie hat lediglich auffordernden Charakter, ist aber trotz alledem wichtig, da sie eine gewisse Richtung vorgeben kann.

Änderungsanträge

Verschärft wurde der ursprüngliche Antrag des Landes SchleswigHolstein „Wildtierimporte regulieren Wilderei, Wildfänge und Artensterben wirksam bekämpfen“ (Bundesrat Drucksache 697/21 vom 9. September 2021) durch die Änderungsvorschläge der Ausschüsse für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie Agrarpolitik und Verbraucherschutz (Bundesrat Drucksache 697/1/21 vom 26. Oktober 2021). Diese forderten unter anderem ein vollständiges Verbot von Wildfängen. Infos sowie die Anträge finden sich unter: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/21/1010/1010-pk.html#top-7.

Insgesamt ist der Fang von Zierfischen als Wildfänge rückläufig. Leider ist diese Entwicklung auch nicht immer mit positiven Effekten für Populationen, Arten und Lebensräume verbunden. Wir hatten im AKZ in unserer Jahrestagung 2021 einen Filmbeitrag dazu gesehen und diskutiert (siehe https://www.youtube.com/watch?v=FCP-IMw4zso). Der Zierfischfang stellt eine Möglichkeit nachhaltiger Nutzung von Wildfängen dar, wie z.B. im Ramsar-Schutzgebiet EFI in Kolumbien dargestellt (https://www.wwf.org.co/?362450/Asi-avanzan-las-comunidades-locales-en-la-proteccion-de-la-Estrella-Fluvial-Inirida). Wildfänge von Zierfischen, z.B. aus Südamerika, unterliegen einem jahreszeitlich durch Regenzeiten bedingten Zyklus: Vermehrung, Wachstum und der fast vollständige Zusammenbruch der Populationen wechseln sich jährlich ab. Dieses Zyklus klingt grausam, schafft aber Stabilität für die Biodiversität von Arten, indem keine Art über lange Zeit dominieren kann und bevorzugt wird.

Gründe für Änderungsantrag?

Die für das im Änderungsantrag formulierte generelle Verbot aufgeführten Begründungen sind nach Ansicht des AKZ aufgrund der derzeitigen wiss. fachlicher Datenlage nicht gegeben. Obwohl es „nur“ ein Entschließungsantrag ist, kann dessen Wirkung doch für die in natürlichen Biotopen lebenden Tiere sehr negativ sein. Indirekt kritisierte der Änderungsantrag, der in den wesentlichen Punkten abgelehnt wurde, alle Europäischen und nationalen Bestrebungen, so die EU-Artenschutzgrundverordnung, das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung sowie die EU-weiten Aktionspläne (EU Action Plan against Wildlife Trafficking).

Ebenso ist der illegale Wildtierhandel, gegen den sich der AKZ deutlich ausspricht, aus wiss. Sicht nicht der Anlass für die Zerstörung von Habitaten und damit Populationen von Tieren sondern folgt, wie auch der illegale Holzeinschlag und der illegale Abbau von Bodenschätzen den Pfaden des Straßenbaus in den Ursprungsländern. Das Vordringen des Menschen in unberührte Gebiete ist daher eine Voraussetzung und nicht eine Folge des illegalen Wildtierhandels! Der Schutz der natürlichen Lebensräume schützt alle darin vorkommenden Tiere auch die Fische!

Argumente eines erhöhten Risikos von Zoonosen gelten für wildgefangene Zierfische nicht. Zoonotische Erkrankungen, eine Folge der gemeinsamen Entwicklung von Mensch und Tier und des Zusammenlebens mit domestizierten Tieren sind vor allem bei dem Menschen sehr nahe stehenden wildlebenden Tiergruppen, wie Säugetieren (Nager, Fledertiere) zu erwarten. Würde man, wie in der Begründung des Änderungsantrags formuliert, alleine das Betreten eines naturbelassenen Gebiets zum Beispiel für den Zierfischfang als erhöhtes Risiko einer Zoonose bewerten, dürfte man mit dem gleichen Argument einen nachhaltigen Ökotourismus, der ein ungleich größeres zoonotisches (nicht pandemisches!) Risiko der Verbreitung von Erregern über Kontinente hinweg darstellte, verbieten.

Keine pauschalen Verbote!

Ein vollständiges Verbot, wie in dem geänderten Antrag gefordert, weisen wir im AKZ deshalb zurück. Der AKZ hatte Stellungnahmen sowie einen offenen Brief des BNA (https://www.bna-ev.de/) an den Bundesrat mitgezeichnet. Der VDA hatte sich ebenfalls gegen diese Forderungen positioniert (https://www.rette-den-Artenschutz.de).

Dr. Stefan K. Hetz
AKZ Vorsitzender

von Stefan K. Hetz

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